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Kontakt Kroatien Pirovac FEWO von villa-malu
Impressum Kroatien Pirovac FEWO von villa-malu
Einreisebestimmungen nach Kroatien für Deutsche Staatsbürger:
Die Einreise nach Kroatien ist mit einem gültigen Reisepass oder
einem gültigen Personalausweis möglich.
Ein vorläufiger Personalausweis wird bei der Einreise nach Kroatien
nicht anerkannt.
Visumpflicht besteht in Kroatien bis zu einem Aufenthalt
von 90 Tagen nicht (sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird).
Ein Pass wird in Kroatien in jedem Fall benötigt, wenn man auf dem
Landweg nach Dubrovnik reist, weil dabei das Gebiet von Bosnien und Herzegowina durchquert werden muss. Der deutsche Kinderausweis wird in Kroatien anerkannt. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise nach Kroatien ebenfalls ausreichend.
Alleinreisende Minderjährige benötigen in Kroatien eine
beglaubigte Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten.
Das Einreisedokument (Pass / Kinderausweis) muss drei Monate
über den Aufenthalt in Kroatien hinaus gültig sein.
Honorarkonsulat Kroatien:
Obala narodnog preporoda 10
HR-21000 Split
Telefon +385-021-362114
Telefax +385-021-362115
Deutsche Botschaft Kroatien:
Ulica grada Vukovara 64
HR-10000 Zagreb
Telefon +385-1-6158100
Telefax +385-1-6158103
Deutsche Botschaft Slowenien:
Postfach 1521
SLO-10000 Ljubljana
Telefon +386-1-4790300
Telefax +386-1-4250899
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