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Angeln und Fischen in Kroatien ** CROATIA **
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CROATIA Angelurlaub - Fischen im Kroatienurlaub
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Angeln und Fischen in Kroatien und in der kroatischen Adria:
Zum Angeln im Meer, in der kroatischen Adria und in Binnengewässer von Kroatien sind Angelgenehmigungen erforderlich.
Diese sind im Touristbüro in Ihrem Urlaubsort in Kroatien oder im örtlichem Rathaus Ihres Urlaubsortes in Kroatien erhältlich.
Bevor sie Sportfischfang in Kroatien betreiben, müssen sie die Genehmigung erlangen. Für die Beschaffung dieser Genehmigung (Angelschein) in Kroatien benötigen Sie einen Personalausweis (Reisepass, Führerschein).
Die Genehmigungen werden in Reiseagenturen und Reisebüros in Ihrem Urlaubsort sowie in allen Städten entlang der kroatischen Küste ausgegeben.
Es werden Genehmigungen für den Sportfischfang in Kroatien, mit Angelhaken, mit der Unterwasserharpune, mit der Schleppangel und der Legangel, wie auch die Genehmigungen für den Thunfischfang ausgegeben.
Die ganze kroatische Adria ist für den Fischfang freigegeben, wobei besondere Beschränkungen für die Gewässer der kroatischen Nationalparks (Kornati, Brijuni, Krka und Mljet) bestehen sowie für einige andere, kleinere Lokalitäten in Kroatien.
Die Preise für die Genehmigungen (Angelscheine) sind in Kroatien verschieden, je nach dem, ob Sie eine Tages-, Wochen- oder Monatsgenehmigungen erwerben möchten.
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Wissenswerte Informationen für den Kroatienurlaub
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Kroatien - erlaubte Fischfanggeräte und Ausrüstung
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Erlaubte Fischfanggeräte und Ausrüstung für Ihren Angelurlaub in Kroatien
1. Erlaubte ANGELGERÄTE zum Fischfang in Kroatien
Die Wurfangel ist in Kroatien bis insgesamt zu zwei (2) Stück, mit höchstens drei (3) Angelhaken pro Wurfangel zugelassen.
Die Grundangel ist in Kroatien bis insgesamt zu zwei (2) Stück, mit höchstens drei (3) Angelhaken pro Grundangel zugelassen.
Die Schleppangel ist in Kroatien bis insgesamt zu zwei (2) Stück, mit höchstens drei (3) Angelhaken pro Schleppangel zugelassen.
Die Schleppangel ist in Kroatien mit Haken für den Fang von Kopffüßern bis insgesamt zwei (2) Stück zugelassen.
2. Erlaubte UNTERWASSERHARPUNE zum Fischfang in Kroatien
Die Unterwasserharpune ist in Kroatien bis insgesamt (2) zwei Stück zugelassen.
Die Fischereigenehmigung für die Ausübung des Angelsports am kroatischen Meer wird für die kroatischen und ausländischen Staatsbürger wie folgt erteilt:
1. für einen (1) Tag; 2. für drei (3) Tage; 3. für sieben (7) Tage; 4. für dreißig (30) Tage; 5. für das laufende Kalenderjahr (Jahresgenehmigungen)
Die Fischereigenehmigungen können in Kroatien für einen (1), drei (3), sieben (7) und dreißig (30) Tage von kroatischen und ausländischen Staatsbürger erworben werden.
Die Tagesfischereigenehmigungen müssen in Kroatien gesondert für Fischen mit Angelgeräten, und für Fischen mit der Unterwasserharpune erworben werden.
Die Gebühr für die Tagesgenehmigungen zum Fischen nur mit Angelgeräten beträgt in Kroatien derzeit:
1. - 60,00 Kuna für die Genehmigung für einen (1) Tag; 2. - 150,00 Kuna für die Genehmigung für drei (3) Tage; 3. - 250,00 Kuna für die Genehmigung für sieben (7) Tage 4. - 500,00 kuna für die Genehmigung für dreißig (30) Tage.
Die Gebühr für die Tagesgenehmigungen zum Fischen nur mit der Unterwasserharpune beträgt in Kroatien derzeit:
1. - 60,00 Kuna für die Genehmigung für einen (1) Tag 2. - 150,00 Kuna für die Genehmigung für drei (3) Tage 3. - 250,00 Kuna für die Genehmigung für sieben (7) Tage; 4. - 500,00 Kuna für die Genehmigung für dreißig (30) Tage.
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Erlaubte Mindestmaße beim Fischfang in Kroatien
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Erlaubte Mindestmasse beim Fischfang in Kroatien und in den Binnengewässer in Kroatien:
Fische (Pisces): Zweibindenbrasse (Diplodus vulgaris) 15 cm Iglun, Landesspr. (Tetrapturus belone) 120 cm Schwertfisch (Xiphias gladius) 120 cm Aal (Anguilla anguilla) 30 cm Schwarze Scharbe (Sciaena umbra) 30 cm Zackenbarsch (Epinephelus marginatus) 60 cm Goldbrasse (Sparus aurata) 20 cm Seebarsch (Dicentrarchus labrax) 25 cm Marmorbrasse (Lithognathus mormyrus) 20 cm Dornhai (Squalus acanthias) 65 cm Spitzbrasse (Diplodus puntazzo) 22 cm Geißbrasse (Dilodus sargus) 21 cm Meersau (Scorpaena scrofa) 25 cm Meeraal (Conger conger) 70 cm Zahnbrasse (Dentex dentex) 30 cm
Muscheln (Bivalvia): Miesmuschel (Mytilus galloprovincialis) 5 cm Jakobsmuschel (Pecten jacobaeus) 9 cm Auster (Ostrea edulils) 6 cm Gemeine Venusmuschel (Venus gallina) 2,5 cm Gegitterte Venusmuschel (Ruditapes decussatus) 2,5 cm Noah's Arche (Arca noae) 5 cm Rauhe Venusmuschel (Venus verrucosa) 3 cm
Krebstiere (Crustacea) Gemeiner Seekrebs (Maja squinado) 10 cm
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Fischereierlaubnis und Angelschein in Kroatien
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In den Gebietsstellen der Behörde für Mediterrane Fischerei und Landwirtschaft beim Ministerium für Land- Und Forstwirtschaft können Sie Ihre Fischereierlaubnis ebenso erwerben wie im Touristenbüro an Ihrem Urlaubsort.
Die Fischereierlaubnis und Angelscheine können bei nachfolgenden Behörden in Kroatien erworben werden:
Zadar: Zrinsko-Frankopanska 38, Tel. (023)31 60 91 Srd Zubatac, Narodnog lista 2, Tel. (023)21 27 08 Vujanic Mihajlo, Kralja D. Zvonimira 12 Tel. (023)21 32 51 Bacic Ana, I. Vojnovica 5, SSB Elektronika, Sirac 2, Tel. (023)28 60 16
Sibenik: Trg P. Subica 2, Tel. (022)24 40 18
Biograd na moru: Marinera, Kresimir. Obala 11, Tel. (023)38 48 82
Insel Murter: Sportexpert, Luke 5, Murter, Ramesa Branko, Ispostava Lucke kapetanije Murter, Tel. (022) 43 51 90, Sokota Zivko, Ispostava Lucke kapetanije Tisno
Vodice: Palada Ante, Ispostava Lucke kapetanije, Tel. (022)37 837
Primosten: Huljev Ante, Ispostava Lucke kapetanije, Tel. (022)21 72 17
Trogir: Radic Ante, Ispostava Lucke kapetanije, Tel. (021)88 15 08 Behörde für Mediterrane Fischerei und Landwirtschaft beim Ministerium für Land - und Forstwirtschaft
10000 Zagreb, Ul. grada Vukovara 78, Tel. (01)610 62 08, Fax (01)610 92 08
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