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Konsulat in Kroatien und Slowenien
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Konsulat - Unterstüzung beim Kroatienurlaub
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Kroatische Einreisebestimmungen für Deutsche
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Einreisebestimmungen nach Kroatien für Deutsche Staatsbürger:
Die Einreise nach Kroatien ist mit einem gültigen Reisepass oder einem gültigen Personalausweis möglich.
Ein vorläufiger Personalausweis wird bei der Einreise nach Kroatien nicht anerkannt.
Visumpflicht besteht in Kroatien bis zu einem Aufenthalt von 90 Tagen nicht (sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird).
Ein Pass wird in Kroatien in jedem Fall benötigt, wenn man auf dem Landweg nach Dubrovnik reist, weil dabei das Gebiet von Bosnien und Herzegowina durchquert werden muss. Der deutsche Kinderausweis wird in Kroatien anerkannt. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise nach Kroatien ebenfalls ausreichend.
Alleinreisende Minderjährige benötigen in Kroatien eine beglaubigte Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten. Das Einreisedokument (Pass / Kinderausweis) muss drei Monate über den Aufenthalt in Kroatien hinaus gültig sein.
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Wissenswerte Informationen für den Kroatienurlaub
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Deutsche Botschaft in Kroatien
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Honorarkonsulat Kroatien:
Obala narodnog preporoda 10 HR-21000 Split Telefon +385-021-362114 Telefax +385-021-362115
Deutsche Botschaft Kroatien:
Ulica grada Vukovara 64 HR-10000 Zagreb Telefon +385-1-6158100 Telefax +385-1-6158103
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Deutsche Botschaft in Slowenien
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Deutsche Botschaft Slowenien:
Postfach 1521 SLO-10000 Ljubljana Telefon +386-1-4790300 Telefax +386-1-4250899
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